Beitragssatz Was ist Das ? Das Finanzlexikon

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Beitragssatz (Rentenversicherung)
Wer ihn zahlt und wofür

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist der Prozentsatz des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, der zur Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgeführt wird. Seit Jahren liegt dieser Satz stabil bei 18,6 %. Ein wesentliches Merkmal ist die paritätische Finanzierung: Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der Beitragssatz ist eine der am intensivsten diskutierten sozialpolitischen Größen in Deutschland, da seine Zukunft direkt vom demografischen Wandel abhängt.

Wie wird der Beitragssatz berechnet und verwendet?

Die Berechnung des monatlichen Rentenbeitrags ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) multipliziert mit dem aktuellen Beitragssatz. Die so eingenommenen Gelder werden im Rahmen des Umlageverfahrens sofort wieder zur Auszahlung der Renten an die heutige Rentnergeneration verwendet.

  • Berechnung: Bruttoeinkommen × 18,6 % = Gesamtbeitrag
  • Aufteilung: Der Arbeitnehmeranteil (9,3 %) wird vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeberanteil (9,3 %) kommt zusätzlich obendrauf.

Die politischen Herausforderungen

Da immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, steht das System unter Druck. Um es stabil zu halten, hat die Politik drei große Stellschrauben:

Optionen zur Stabilisierung:
  • Beitragssatz anheben (belastet Arbeitende)
  • Rentenniveau absenken (belastet Rentner)
  • Regelaltersgrenze erhöhen (belastet alle)
Konsequenzen:
  • Aktuelle Prognosen gehen von einem steigenden Beitragssatz in den kommenden Jahren aus.
  • Die Debatte darüber ist eine zentrale gesellschaftliche Diskussion über Generationengerechtigkeit.

Weiterführende Informationen finden Sie auf Wikipedia zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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