Betriebsrentenstärkungsgesetz Was ist Das ?

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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Ein wichtiges Update für die bAV

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das 2018 in Kraft trat, ist eine Gesetzesreform mit dem Ziel, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland attraktiver zu machen, insbesondere für Geringverdiener und in kleinen Unternehmen. Die bekanntesten Neuerungen sind der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss und das Sozialpartnermodell.

Die wichtigsten Neuerungen des BRSG

  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: Seit dem BRSG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss in den bAV-Vertrag des Mitarbeiters einzuzahlen, da er selbst Sozialversicherungsbeiträge spart.
  • Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber erhalten staatliche Zuschüsse, wenn sie für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen (bis 2.575 € brutto/Monat) zusätzlich in die bAV einzahlen.
  • Sozialpartnermodell (SPM): Eine neue bAV-Form auf Basis von Tarifverträgen, bei der der Arbeitgeber nur noch die Zahlung der Beiträge zusagt, aber keine garantierte Rentenhöhe mehr (reine Beitragszusage). Dies ermöglicht höhere Renditechancen.

Ein praktisches Beispiel: Der Vorher-Nachher-Effekt

Nach dem BRSG:
  • Mitarbeiter wandelt 100 € um.
  • Arbeitgeber MUSS 15 € Zuschuss leisten.
  • Im Vertrag landen: 115 €
Vor dem BRSG:
  • Mitarbeiter wandelte 100 € um.
  • Arbeitgeber KONNTE die Ersparnis behalten.
  • Im Vertrag landeten: 100 €

Zusammenfassend ist das BRSG die wichtigste Reform der bAV der letzten Jahre. Es hat die Spielregeln zugunsten der Arbeitnehmer klar verbessert und ist ein Hauptgrund, warum die bAV heute ein nahezu unverzichtbarer Baustein in einem soliden Altersvorsorge-Mix ist.

Weiterführende Informationen finden Sie auf Wikipedia.

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