Direktversicherung Was ist Das ? Das Finanzlexikon

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Direktversicherung
Der häufigste Weg in die Betriebsrente

Die Direktversicherung ist ein versicherungsförmiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Juristisch handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Aufgrund ihrer hohen Standardisierung und der relativ einfachen Verwaltung ist die Direktversicherung der am weitesten verbreitete Durchführungsweg der bAV, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Funktionsweise und Finanzierung

Die gängigste Form ist die arbeitnehmerfinanzierte Variante mittels Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Bruttoeinkommens in Beiträge für seine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Diese Beiträge werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gefördert:

  • Beiträge sind bis zu 8 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.
  • Eine Befreiung von der Sozialabgabenpflicht besteht für Beiträge bis zu 4 % dieser BBG.
  • Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % auf den umgewandelten Betrag zu leisten.

Vertragsformen und Kapitalanlage

Anbieter von Direktversicherungen offerieren in der Regel zwei grundlegende Vertragsformen, die sich im Chancen-Risiko-Profil unterscheiden:

Klassische Direktversicherung:
  • Garantiert eine Mindestleistung bei Rentenbeginn. Die Kapitalanlage erfolgt durch den Versicherer primär in sicherheitsorientierte, festverzinsliche Anlagen wie Staats- und Unternehmensanleihen. Dies resultiert in einem hohen Maß an Sicherheit, jedoch bei niedrigen Zinsen auch in einem begrenzten Renditepotenzial.
Fondsgebundene Direktversicherung:
  • Die Sparbeiträge werden in Investmentfonds, heutzutage häufig in kostengünstige ETFs, investiert. Diese Form bietet die Chance auf eine potenziell höhere Rendite, das Kapitalmarktrisiko wird dabei jedoch weitgehend vom Arbeitnehmer getragen. Die Garantien beschränken sich oft auf den reinen Beitragserhalt.

Leistungsphase und Portabilität

Bei Eintritt in den Ruhestand bietet die Direktversicherung dem Arbeitnehmer in der Regel ein Kapitalwahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Die Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und es fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragbarkeit (Portabilität) gesetzlich geregelt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Aufsicht

Die Direktversicherung wird durch Gesetze wie das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Einkommensteuergesetz (EStG) reguliert. Als Versicherungsprodukt untersteht sie zudem der strengen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die finanzielle Stabilität der Anbieter überwacht.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Wikipedia.

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