Direktzusage (Pensionszusage)
Die klassische Form der Betriebsrente
Die Direktzusage, auch als Pensionszusage bezeichnet, ist der unmittelbarste und älteste der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Im Gegensatz zu den versicherungsförmigen Wegen, bei denen ein externer Träger wie eine Versicherung oder eine Pensionskasse eingeschaltet wird, verspricht hier der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die zukünftigen Versorgungsleistungen direkt. Es besteht somit eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Versorgungsberechtigten.
Bilanzielle und steuerrechtliche Umsetzung
Um die zukünftigen Pensionsverpflichtungen abzubilden, ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, in seiner Bilanz versicherungsmathematische Pensionsrückstellungen zu bilden. Die steuerliche Anerkennung dieser Rückstellungen ist in § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) detailliert geregelt. Für die steuermindernde Bildung müssen strikte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Zusage muss eindeutig und schriftlich erteilt werden.
- Es darf kein Widerrufsvorbehalt bestehen.
- Die Pensionsleistung muss klar definiert sein.
Die jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung wird als Betriebsausgabe behandelt und mindert den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens. Zur Absicherung der Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit) schließen viele Unternehmen zusätzlich Rückdeckungsversicherungen ab.
Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Das Risiko für den Arbeitnehmer – der Ausfall der Rente bei einer Insolvenz des Arbeitgebers – wird durch eine gesetzliche Pflichtversicherung neutralisiert. Alle Unternehmen in Deutschland, die eine Direktzusage erteilen, sind Pflichtmitglied im Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers tritt der PSVaG ein und übernimmt die Zahlung der zugesagten Renten.
Vor- und Nachteile im Überblick
- Oft sehr großzügige und wertstabile Versorgungsleistungen
- Voller Insolvenzschutz durch den PSVaG
- Geringe Transparenz über die Finanzierung
- Keine Portabilität bei Jobwechsel
Zusammenfassend ist die Direktzusage der traditionellste und für das Unternehmen anspruchsvollste Durchführungsweg der bAV. Sie stellt eine direkte, langfristige Bilanzverpflichtung dar, die eine hohe Finanzkraft und Stabilität des Arbeitgebers voraussetzt.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Wikipedia.