Eine kompakte, verständliche und vollständige Aufschlüsselung der Regeln zur Rente nach 45 Jahren, die Ihnen die nötigen Werkzeuge an die Hand gibt, teure Fehler zu vermeiden und eine verlässliche Entscheidung für Ihren Ruhestand zu treffen.

Die Tabelle zum abschlagsfreien Renteneintritt
Wer 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, gehört zu den „besonders langjährig Versicherten“ und hat sich einen früheren Ruhestand ohne Abzüge verdient. Doch wann genau ist der Stichtag? Das exakte Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, wann Sie Ihre abschlagsfreie Rente antreten können.
Geburtsjahrgang | Renteneintrittsalter (ohne Abschläge) |
---|---|
1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
1964 und jünger | 65 Jahre |
Abschlagsfrei, aber nicht gleich hoch: Der finanzielle Unterschied
„Abschlagsfrei“ ist das wichtigste Wort in diesem Zusammenhang. Es bedeutet, dass Ihre Rente nicht um 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs gekürzt wird. Aber Achtung: Ihre Rente wird dennoch geringer ausfallen als bei einem Renteneintritt mit der Regelaltersgrenze (mit 67). Der Grund ist einfach: Sie zahlen für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, keine Beiträge mehr ein. Ihnen fehlen also auf dem Rentenkonto die entsprechenden Entgeltpunkte für diesen Zeitraum, was die monatliche Auszahlung lebenslang etwas reduziert.
Voraussetzungen: Was zählt zur Wartezeit von 45 Jahren?
Um die notwendige Wartezeit von 45 Jahren zu erreichen, zählt die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Perioden zusammen. Die wichtigsten sind:
- Pflichtbeiträge aus Beruf und Selbstständigkeit
- Beiträge aus Minijobs (wenn Sie den Eigenanteil gezahlt haben)
- Zeiten der Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes)
- Zeiten für Wehr- und Zivildienst
- Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
- Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Übergangsgeld
Bestimmte Zeiten werden bei der 45-jährigen Wartezeit explizit nicht berücksichtigt, was oft zu Verwirrung führt:
- Schul- und Studienzeiten: Diese werden als persönliche Investition in die eigene Karriere betrachtet.
- Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld): Diese Zeiten werden nicht angerechnet.
- Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Diese Regel soll verhindern, dass man sich gezielt „in die Rente arbeitslos meldet“. Eine Ausnahme besteht, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz des Arbeitgebers verursacht wurde.
Aus diesen Gründen ist auch der Begriff „Rente mit 63“ für die meisten heute irreführend. Nur wer vor 1953 geboren wurde, konnte mit 45 Beitragsjahren tatsächlich mit 63 abschlagsfrei gehen.
So beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig
Haben Sie anhand der Tabelle Ihr Eintrittsdatum gefunden und erfüllen die Wartezeit? Handeln Sie rechtzeitig. Stellen Sie Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Dies gibt der Deutschen Rentenversicherung genug Zeit für die Bearbeitung. Den Antrag können Sie bequem online über das offizielle Portal, schriftlich per Post oder persönlich in einer der zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen stellen.
Fazit
Die Rente nach 45 Jahren ermöglicht einen früheren, abschlagsfreien Ruhestand. Entscheidend für den genauen Zeitpunkt ist Ihr Geburtsjahrgang laut Tabelle und die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit mit den korrekt angerechneten Beitragszeiten.
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